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Jagd & -hund

Änderung der Jagdzeiten in Rheinland-Pfalz!

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt trat eine Änderung der rheinland-pfälzischen Jagdzeitenverordnung in Kraft. Alles Schalenwild (außer Böcke) ist daher ab sofort bis 31. Januar bejagbar, Schwarzwild nach wie vor ganzjährig...

Beschreibung

Für alles Wild, das in der jetzt geänderten Landesjagdzeitenverordnung nicht aufgelistet ist, gilt die Bundesjagdzeitenverordnung. Und nach der Bundesjagdzeitenverordnung sind auch Ricken und Schmalrehe sowie Schmaltiere und Alttiere bis 31. Januar bejagbar. Das bedeutet, dass die beigefügte Komplett-Übersicht tatsächlich dem neuesten Stand entspricht.

 

Dateianhänge

Jagdzeitenverordnung

 

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